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Oberschule Sohland

Information zum Aufnahmeverfahren in die Klassenstufe 5 für das Schuljahr 2025/2026

Sehr geehrte Eltern,

ich freue mich über das Interesse, Ihr Kind im neuen Schuljahr an unserer Oberschule beschulen lassen zu wollen.

Wir nehmen Ihre Anmeldungen in der Zeit von 

Donnerstag, den 27.02.2025

13:00 – 17:00 Uhr

Montag, den 03.03.2025

09:00 – 17:00 Uhr

Dienstag, den 04.03.2025

07:30 – 11:30 Uhr

Mittwoch, den 05.03.2025

07:30 – 11:30 Uhr

Donnerstag, den 06.03.2025

07:30 – 11:30 Uhr

Freitag, den 07.03.2025

07:30 – 11:30 Uhr

gern entgegen.

Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:

  1. das Original der Bildungsempfehlung Klasse 4 (in Ausnahmefällen die Dokumentation der besonderen Bildungsberatung - als Original[1])
  2. die Originale und Kopien des letzten Jahreszeugnisses und der zuletzt erstellten Halbjahresinformation der zuvor besuchten Schule
  3. das Original und eine Kopie der Geburtsurkunde oder ein entsprechender Identitätsnachweis
  4. den ausgefüllte Aufnahmeantrag, unterzeichnet von beiden Sorgeberechtigten - als Original
  5. ggf. Nachweis zum alleinigen Sorgerecht - als Kopie
  6. ggf. medizinisches oder psychologisches Gutachten/Attest, Schwerbehinderten-ausweis, Bescheid über Feststellung des sonderpädagogischen Förderbedarfs, förderpädagogisches Gutachten sowie den letzten Entwicklungsbericht oder Förderplan - als Kopie
  7. ggf. Erklärung zur Zwei- oder Mehrsprachigkeit, falls die Herkunftssprache nicht bzw. nicht ausschließlich Deutsch ist

Geben Sie bitte auf dem Aufnahmeantrag einen Zweitwunsch und einen Drittwunsch an.
Bei der Anmeldung haben Sie die Gelegenheit, offene Fragen anzusprechen.

Der Aufnahmebescheid ergeht schriftlich an die Eltern am 16.05.2025.

Für das Schuljahr 2025/2026 nehmen wir voraussichtlich zwei Klassen 5 auf.

Im Falle eines eintretenden Kapazitätsengpasses werden wir auf ein bewährtes, mit dem Landesamt für Schule und Bildung abgestimmtes Aufnahmeverfahren zurückgreifen.
Die Auswahl der SuS erfolgt auf der Grundlage sachgerechter Kriterien in Kombination mit dem Zufallsprinzip (Losentscheid). Die Rangfolge der abschließend verwendeten Kriterien, deren Vorliegen Sie bei der Anmeldung bitte mitteilen, ergibt sich beispielsweise wie folgt:
- ein Geschwisterkind ist auch im nächsten Schuljahr Schüler unserer Schule,
- Gemeindezugehörigkeit (Kinder, die ihren Wohnsitz in der Gemeinde Sohland einschließlich Ortsteile haben)
- Losentscheid.
Vor Beginn des kriterienbezogenen Aufnahmeverfahrens wird geprüft, für welche Kinder eine Ablehnung eine unzumutbare Härte bedeuten würde. Diese Kinder nehmen nicht am Aufnahmeverfahren teil, sondern werden vorab aufgenommen. Die Entscheidung über das Vorliegen einer besonderen eng umgrenzten Härtesituation wird einzelfallbezogen getroffen.
Sofern Ihr Kind nach Abschluss des Aufnahmeverfahrens nicht an unserer Schule aufgenommen werden kann, erfolgt eine Umlenkung an eine andere Schule. Sie erhalten dann zeitgleich mit unserer Ablehnung von dort eine Aufnahmebestätigung.
Die Anmeldeunterlagen werden von uns an die aufnehmende Schule versendet, so dass Sie Ihr Kind nicht noch einmal anmelden müssen. Obwohl wir in solchen Fällen in ständigem Kontakt mit den Schulen des Zweit- und Drittwunsches stehen, kann nicht garantiert werden, dass eine Aufnahme an einer der beiden Schulen erfolgen kann.
Da Ihr Kind nur an der Schule am Auswahlverfahren teilnimmt, an der es unter Vorlage der Originalbildungsempfehlung angemeldet wurde, hängt eine Aufnahme an der Zweit- bzw. Drittwunschschule davon ab, ob dort nach Aufnahme der an dieser Schule angemeldeten Schüler noch freie Plätze vorhanden sind. Sofern weder Zweit- noch Drittwunsch erfüllt werden können, besteht unser Ziel darin, für Ihr Kind eine Schule zu finden, die sich in einer angemessenen Entfernung zum Wohnort befindet, sodass der einfache Schulweg dorthin nicht mehr als 60 Minuten beträgt.
Für den Fall, dass nach Herausgabe der Aufnahmebescheide wieder Schulplätze frei werden, wird von uns eine Nachrückerliste erstellt. Die Besetzung der frei werdenden Schulplätze erfolgt dann entsprechend der Platzierung auf der Nachrückerliste. Für die Teilnahme am Nachrückverfahren reicht ein entsprechender schriftlicher (formloser) Antrag aus, mit dem Sie ihren Willen bekunden, weiterhin Interesse an einem Schulplatz an unserer Schule zu haben.

 Mit freundlichen Grüßen

M. Tischer
Schulleiterin

[1] SuS aus anderen Bundesländern, SuS mit Migrationshintergrund, SuS aus dem Ausland u. a.

Aufnahmeantrag

Jahresausklang 20.Dezember 2024

Sportlichste Klasse Schuljahr 2024/2025

Der Kampf um die sportlichste Klasse unserer Schule ging mit dem 1. Sporttag am 19.12.2024 in eine neue Runde! Seilspringen, Klimmziehen, Standweitsprung, Schlängellauf, Medizinballweitwurf und Dreierhopp waren zu absolvieren.


Vorlesewettbewerb